Freizeitbestimmungen

1. Grunsätzliches
Wir gehen davon aus, dass die Teilnehmer unserer Freizeiten bereit sind, sich in eine christliche Lebensgemeinschaft einzuordnen und sich nicht vom gemeinsamen Programm ausschließen.

2. Anmeldung
Mit der Freizeitanmeldung, welche ausschließlich schriftlich mit dem vorgedruckten Anmeldeformular erfolgen muss, erkennt die Teilnehmerin/der Teilnehmer (soweit diese/dieser minderjährig ist, durch ihren/seinen gesetzlichen Vertreter) diese Freizeitbestimmungen an.

3. Zahlungsbedingungen
Nach Erhalt der Freizeitbestätigung kann die Freizeitleitung eine angemessene Anzahlung von mindestens 10 %, jedoch mindestens 25,00 € bis maximal 250,00 € gegen Aushändigung eines Reisepreissicherungsscheins anfordern. Der gesamte Freizeitpreis (Anzahlung und Restbetrag) ist zwei Wochen vor Freizeitbeginn, jedoch frühestens nach erfolgter Anmeldebestätigung fällig.

4. Rücktritt Teilnehmerin / des Teilnehmers
Tritt die Teilnehmerin/der Teilnehmer vor Freizeitbeginn zurück oder die Freizeit nicht an, steht dem Freizeitveranstalter eine pauschale Entschädigung zu. Diese beträgt: Bei einem Rücktritt bis 30 Tage vor Freizeitbeginn 10 %, jedoch mindestens 25,00 € Bearbeitungskosten; zwischen dem 29. und 15. Tag vor Freizeitbeginn 30 % des Freizeitpreises; vom 14. Tag bis 7. Tag vor Freizeitbeginn 60 % des Freizeitpreises; vom 6. Tag bis zum Reisebeginn 90 % des Freizeitpreises.
4.1. Bis zum Freizeitbeginn kann die Teilnehmerin/der Teilnehmer verlangen, dass statt ihrer/seiner ein Dritter als Teilnehmer eintritt. Die Freizeitleitung kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und die/der ursprüngliche Teilnehmer/in dem Freizeitveranstalter als Gesamtschuldner für den Freizeitpreis.

5. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt die Teilnehmerin/der Teilnehmer einzelne Freizeitleistungen infolge vorzeitiger Rückreise wegen Krankheit oder aus anderen Gründen nicht in Anspruch, so besteht von Seiten der Teilnehmerin/des Teilnehmers kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung. Der Veranstalter bezahlt an die Teilnehmerin/den Teilnehmer ersparte Aufwendungen zurück, sobald und soweit sie von den einzelnen Leistungsträgern tatsächlich an den Veranstalter zurückerstattet worden sind.

6. Rücktritt durch den Veranstalter
Der Veranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Freizeit von der Freizeitmaßnahme zurücktreten oder nach Antritt der Freizeit diese beenden:
a) Bis 4 Wochen vor der Freizeitmaßnahme bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl. Der Veranstalter ist verpflichtet, die Teilnehmerin/den Teilnehmer unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzungen für die Nichtdurchführung der Freizeit zu unterrichten und ihr/ihm die Rücktrittserklärung zuzuleiten. Die Teilnehmerin /der Teilnehmer erhält den gezahlten Freizeitpreis unverzüglich zurück. Weitere Ansprüche bestehen nicht.
b) Ohne Einhaltung einer Frist, wenn die Teilnehmerin/der Teilnehmer die Durchführung der Freizeit nachhaltig stört oder sich nicht an die Freizeitbestimmungen hält. Kommt es zu einem vorzeitigen Ende der Teilnahme, behält der Veranstalter den Anspruch auf den Freizeitpreis. Mehrkosten für die Rückbeförderung der Teilnehmerin/des Teilnehmers trägt diese/dieser selbst.
c) Ohne an eine Frist gebunden zu sein, wenn die Durchführung der Freizeit infolge bei Anmeldung nicht vorhersehbarer, außergewöhnlicher Umstände (Krieg, Streik, Unruhen etc.) erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt ist.

7. Mithilfe der Teilnehmer
Bei verschiedenen Freizeiten übernehmen die Teilnehmer das Bettenmachen, beteiligen sich an der Reinhaltung des Hauses, beim Küchen- und Abwaschdienst und beim Einkaufen.

8. Versicherungen
Jede Teilnehmerin/jeder Teilnehmer ist bei Freizeiten im In- und Ausland haftpflichtversichert. Es besteht keine Unfall- und Krankenversicherung (auch bei Freizeiten im Ausland). Für diese hat die Teilnehmerin/der Teilnehmer selbst Sorge zu tragen. Es ist zu beachten, dass die Teilnehmerpreise keine Reiserücktrittskostenversicherung und keine Reisegepäckversicherung enthalten. Da wir im Falle eines Teilnehmer-Rücktritts Rücktritts-gebühren erheben, empfehlen wir dringend den Abschluss einer Reisekostenrücktrittsversicherung. Diese kann auch mit einer Reisegepäckversicherung kombiniert werden. Auf Wunsch senden wir gerne Unterlagen zu.

9. Leitung
Bei unseren Freizeiten werden geschulte, ehrenamtliche Mitarbeiter zur Betreuung der Teilnehmer eingesetzt. Diese Personen übernehmen für die Dauer der Freizeit die gesetzliche Aufsichtspflicht. Bei besonderer Missachtung der notwendigen Weisungen ist die Leitung berechtigt, die Teilnehmerin/den Teilnehmer auf eigene Kosten zurück zu schicken.

10. Minderjährige Teilnehmer
Bei Minderjährigen erklären die Erziehungsberechtigten durch ihre Unterschrift, dass ihre Tochter/ihr Sohn an Wanderungen, Sport und Baden teilnehmen darf.

11. Reiseausweise
Für Freizeiten, die ins Ausland führen, ist grundsätzlich ein gültiger Reisepass oder Personalausweis für den Grenzübertritt erforderlich.

12. Gesundheitsbestimmungen
Angaben über gesundheitliche Einschränkungen der Teilnehmer können nur berücksichtigt werden, wenn uns diese mit der Anmeldung schriftlich bekanntgegeben werden. Eingeschränkte Teilnahmemöglichkeiten an diversen Freizeitaktivitäten müssen der Freizeitleitung bekannt gegeben werden.


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