Das Augsburger Bekenntnis von 1530 gehört zu den Bekenntnisgrundlagen unseres Verbandes. Auf dem Hintergrund, dass in der Evangelischen Kirche in Baden das Bekenntnis im Allgemeinen und die biblische Lehre im Besonderen (Katechismusstreit) an den Rand gedrängt wurde, legten die Gründer des A.B.-Vereins (heute: AB-Verband) großen Wert darauf, das Bekenntnis zu Jesus Christus als wahrem Gott und wahrem Menschen den Gläubigen besonders wichtig zu machen. Abgesehen von der Bibel war dieses Bekenntnis damals nirgends sonst so klar bezeugt wie im Augsburger Bekenntnis, dem wohl bedeutendsten Bekenntnis aus der Reformationszeit. Dort nehmen die ersten 4 Artikel eine zentrale Stellung ein. Der Artikel 3 sagt über Jesus Christus: Christus, wahrer Gott und wahrer Mensch, wahrhaftig geboren, gelitten, gekreuzigt, gestorben und begraben; so ist er ein Opfer nicht nur für die Erbsünde, sondern auch für alle anderen Sünden und hat Gottes Zorn versöhnt... am dritten Tag wahrhaftig auferstanden von den Toten und aufgefahren in den Himmel...
Auszüge aus den ersten Statuten:
Davon abgeleitet wurde die ganze Tätigkeit des Vereins in der Ausübung des allgemeinen königlichen Priesteramtes gesehen. Die Glieder des Vereins sollten sich zu Jesus Christus bekennen, weil der Kampf gegen das geistliche und leibliche Verderben und die Rettung der Menschen aus diesem Verderben dazu herausforderten. Dies geschah ganz praktisch durch ...
persönliches entschiedenes Bekennen Jesu Christi als unseres Heilandes, Herrn und Gottes.
persönliches entschiedenes Bekennen unseres Glaubens an die ganze Bibel als Gottes Wort.
persönliches entschiedenes Verwerfen aller und jeder Zeitlüge, und zwar kraft des Wortes Gottes.
persönliches Verbreiten der von Gott geoffenbarten Heilswahrheiten sowohl durch mündliches Wort als durch Blätter und Schriften.
Quelle: Entnommen aus Wegzeichen 02/2024, Seite 7